"Wer noch verzehrfähige Lebensmittel aus Abfallbehältern retten will, sollte dafür nicht belangt werden." ... Diese Aussage von Cem Özdemir wird in den nächsten Tagen vielleicht viel diskutiert werden. Aus meiner Sicht lässt sie leider unberücksichtigt, dass das "Containern" mit weiteren Straftaten einhergeht, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch oder ggf. sogar Sachbeschädigung.
https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
Ich denke, die eigentliche Situation ist doch folgende: Entschließt sich ein Lebensmittelunternehmer Lebensmittel nicht mehr in Verkehr zu bringen, handelt es sich um "Lebensmittelabfälle". In der Verordnung 0852/2004 ist dahingehend geregelt:
"Es sind geeignete Vorkehrungen für die Lagerung und Entsorgung von Lebensmittelabfällen ... zu treffen. Abfallsammelräume müssen so konzipiert ... werden, dass sie ... frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden können." Daher der Einsatz von verschließbaren Behältern.
Weiterhin ist geregelt: "Die Lebensmittelunternehmer überprüfen routinemäßig, ob die unter ihre Verantwortung fallenden Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich und ... für den Verzehr durch den Menschen geeignet sind. Fällt die Überprüfung zufriedenstellend aus, können die Lebensmittelunternehmer die Lebensmittel im ... umverteilen. ... Lebensmittelunternehmer, die die ... genannten Lebensmittel handhaben, bewerten: ... das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum, wobei gewährleistet sein muss, dass die verbleibende Haltbarkeitsdauer ausreicht, um eine sichere ... Verwendung durch den Endverbraucher zu ermöglichen; ... die Unversehrtheit der Verpackung; ... die ordnungsgemäßen ... Beförderungsbedingungen, einschließlich der geltenden Temperaturanforderungen ..."
All diese Punkte können im Falle des Containerns durch den Eigentümer der Lebensmittel nicht mehr kontrolliert oder beeinflusst werden.
Schwieriger ist sogar die Situation, wenn zum Beispiel zurückgerufene Ware betroffen ist. (https://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/detail/lebensmittel/87915) Wer trägt die Verantwortung, wenn diese Ware durch Containern in Verkehr kommt und ein Endverbraucher verletzt wird? Liegt nicht auch beim Containern die Verantwortung weiterhin beim Lebensmittelunternehmer?
Statt die Aussicht, das "Containern" straffrei zu stellen, würden Anreize an die Lebensmittelunternehmer, übrig gebliebene Lebensmittel kostenlos abzugeben, meiner persönlichen Meinung nach mehr bewirken. Denn jede Abgabe von Lebensmitteln verursacht Kosten, denn für ein verantwortungsvolles Inverkehrbringen werden Ressourcen benötigt, zum Beispiel hygienisches Verpackungsmaterial, seit gestern Mehrweggeschirr, Personal, Kühlung oder eben Transportkapazitäten, wenn die Ware gesammelt und den Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden soll.
Fazit: Die Aussicht der Straffreiheit beim Containern bleibt meiner Meinung nach der falsche Weg.