Klassischerweise könnte man denken, dieses Thema hat nichts mit dem Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. zu tun. Aber das stimmt nicht ganz. ... Was ist passiert?
Am Wahlsonntag der Wiederholungswahl in Berlin hat es erneut eine, wahrscheinlich, kleine Panne gegeben. Stimmen aus rund 450 Wahlbriefen wurden nicht am Wahlsonntag ausgezählt, sondern diese tauchten am Montagmorgen nach der Wahl im Bezirksamt Lichtenberg auf. Brisant ist der Vorfall, da nach dem vorläufigen Endergebnis die SPD nur mit etwa 150 Stimmen vor den Grünen rangiert.
In unserem HACCP-Arbeitskreis Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. beschäftigen wir uns auch mit Prozessmanagement. Wenn wir den untenstehenden Prozess nun einmal auf einen CCP übertragen, würde sich folgende Situation darstellen.
Bei einer Verkostung wird zufällig festgestellt, dass sich ein Fremdkörper im Produkt befindet. Das Qualitätsmanagement geht davon aus, dass es sich um einen "ärgerlichen ... internen Fehler" handelt. "Derzeit gebe es aber keine Anhaltspunkte, dass es zu weiteren Vorfällen gekommen sei." ... Wäre das ausreichend?
Grundsätzlich weist der aktuelle Fall darauf hin, dass der Prozess der Briefwahlunterlagenannahme nicht valide ist. Die Aussage, "Derzeit gebe es aber keine Anhaltspunkte, dass es zu weiteren Vorfällen gekommen sei." stellt zwar eine sachlich richtige Situation dar, basiert aber auf der Annahme, dass die Abwesenheit einer Information über einen Fehler gleichzusetzen ist mit der Abwesenheit des Fehlers.
Was müsste getan werden? Im Falle unseres CCPs müsste unter Berücksichtigung des aktuellen Vorfalls eine neue Validierung des Prozesses vorgenommen werden. Mit diesem Ergebnis kann erst entschieden werden, ob es sich um einen bedauerlichen Einzelfehler oder eine systematische oder wiederholende stochastische Prozessabweichung handelt. ... Was denkt ihr?